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   BVerwG, 29.09.1959 - III C 236.58   

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https://dejure.org/1959,4513
BVerwG, 29.09.1959 - III C 236.58 (https://dejure.org/1959,4513)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.1959 - III C 236.58 (https://dejure.org/1959,4513)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 1959 - III C 236.58 (https://dejure.org/1959,4513)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1959 - III C 236.58
    Auch wenn entgegen der von dem Beklagten mit eingehender Begründung dargelegten Rechtsauffassung den Ausgleichsbehörden der vom Verwaltungsgericht anerkannte Verstoß gegen eine ihnen obliegende Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs an die Klägerin unterlaufen wäre, hätte das von der Klägerin angerufene Verwaltungsgericht diesen Mangel bei der ihm übertragenen richterlichen Überprüfung der Entscheidungen der Ausgleichsbehörden heilen können (vgl. hierzu Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Mai 1956 - 1 BvR 53/54 - 128/56 - in NJW 1956 S. 985 und 1026, wonach diese Möglichkeit sogar im Verhältnis zwischen zwei gerichtlichen Tatsacheninstanzen gegeben ist).
  • BVerwG, 08.11.1957 - IV C 300.55
    Auszug aus BVerwG, 29.09.1959 - III C 236.58
    Diese Bestimmung gelte auch für das Verfahren vor den Ausschüssen der Lastenausgleichsämter und vor den Beschwerdeausschüssen für den Lastenausgleich, die beide gerichtsähnliche Verfahren seien (Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 8. November 1957 - BVerwG IV C 300.55 - [ZLA 1958 S. 54]).
  • BVerwG, 29.12.1960 - III C 356.59

    Rechtsmittel

    Der Senat hat bereits in derEntscheidung vom 29. September 1959 - BVerwG III C 236.58 - ausgesprochen, wenn Ausgleichsbehörden die Verpflichtung zur Gewährung des rechtlichen Gehörs verletzt hätten, seien regelmäßig die Verwaltunssgerichte verpflichtet, den Mangel bei der Überprüfung der angefochtenen Entscheidungen im Verlauf des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu heilen.
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